Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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16. Medien und Kommunikation
93.109 |
Bundesgesetz über Radio und
Fernsehen. Änderung |
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Loi fédérale sur la radio et
télévision. Modification |
Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805 / FF I, 757)
Ausgangslage
Die Änderung wurde im Rahmen des Folgeprogramms nach dem
EWR-Nein behandelt. Sämtliche diskrimierenden Bestimmungen im Radio- und Fernsehgesetz
über die Tätigkeit von Ausländern werden aufgehoben. Die Erteilung einer Konzession an
eine ausländische natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz oder einer ausländisch
beherrschten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz kann davon abhängig gemacht
werden, dass der entsprechende ausländische Staat Schweizer Bürgern oder schweizerisch
beherrschten juristischen Personen in ähnlichem Umfang Gegenrecht gewährt.
Verhandlungen
SR |
18.03.1993 |
AB 1993, 193 |
NR |
27.04.1993 |
AB 1993, 811 |
SR / NR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (36:0 / 101:0) |
Beide Räte stimmten der Vorlage zu.
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